Hilfe beim Impressumspflicht

"Die Impressumspflicht ist die Pflicht, in Druckerzeugnissen und in Online-Veröffentlichungen ein Impressum zu führen. Darin werden zum Beispiel der Verlag und die Redaktion genannt. Bei Veröffentlichungen im World Wide Web spricht man von Anbieterkennzeichnung. Ebenso ist die Signatur bei E-Mails im Geschäftsverkehr gesetzlich verankert. Davon zu unterscheiden sind weitergehende Ausführungen, zum Beispiel zur Haftung oder zum Datenschutz, die als Disclaimer bezeichnet werden und deren rechtliche Wirkung umstritten ist."
Quelle : https://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht

Beinah jede Webseite muss ein Impressum nach den Gezetlichen Vorgaben haben. Nur reine private Webseiten ohne Redaktionnelle Inhalte benötigen kein. Was muss im Impressum stehen ?

Wie helfen Ihnen dabei mit unserem Partner und Anwalt Spezialist eRecht24

Disclaimer erstellen lassen

"Um zu vermeiden, für gesetzte Links haftbar gemacht zu werden, findet sich auf zahlreichen Homepages deutscher Betreiber ein Hinweis auf das Urteil vom 12. Mai 1998 des Landgerichts Hamburg mit dem Aktenzeichen: 312 O 85/98. Unter Berufung auf dieses Urteil wird behauptet, man müsse sich von allen Links distanzieren, um nicht dafür haftbar zu sein."
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Disclaimer

Dieser Haftungsausschluss entbindet nur begrenzt die Seitenbetreiber von der Verantwortung die externen Links zu überprüfen, die auch gut gekennzeichnet werden müssen. In der Regel wird das Disclaimer mit dem Impressum zusammen verfasst.

Da auch ein MUSS für jede Webseite! Welche Inhalte sind da Relevant, um in der Datenschutzerklärung zu erscheinen und was muss beachtet werden ?

Wir erstellen für Ihren Internetauftritt eine zusätzliche Seite für Ihre Datenschutzerklärung. Der Inhalt wird abhängig sein, von der Nutzung der Seite selbst. Zum Beispiel, ob Analytics Tools wie Google Analytics, ein Kontaktformular, eine Google Maps, Werbebanner usw. vorhanden sind.

Die Zusammensetzung der Daten erfolgt mit unerem Partner une Anwalt Internet Spezialist eRecht24. Eine finale Überprüfung durch einem Anwalt bleibt notwendig, da wir selbst keinen sind und auch keine rechtliche Beratung geben können und wollen.

So heißt die neue Sorge jede Website Betrieber und auch allgemein jeder Unternehmer. Im Mai 2018 tret diese neue Verordnung in Kraft und wird eine aktualisierung aller Datenschutz Prozessen erfodern.

Auf Webseite bezogen, sind da Änderungen in der Datenschutzerklärung notwendig sowie eine Einwillingung der Dateneroberung notwendig.